ZIVILCOURAGE?
NIX GUT!
UND HAKEN KREUZEN SOWIESO NICHT

Jürgen Kamm ist Geschäftsführer der Punk-Mailorder-Versandfirma „Nix Gut“. Unter anderem werden auch antinazistische Artikel wie Aufkleber, Anstecker und Shirts vertrieben, die durchgestrichene und zertrümmerte Hakenkreuze (so wie bspw. auf unserem Titelbild, dem euch mit dem Kauf dieses Heftes geschenkten Button oder auf den inzwischen drei Millionen Mal verkauften St. PauliSpuckies) zeigen. Am 29. September wurde der überzeugte Antifaschist hierfür vom Landgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 3. 600 Euro verurteilt. Richter Küllmer und Oberstaatsanwalt Häußler sind einhellig der Meinung, dass sich der Unternehmer nach § 86 Strafgesetzbuch (Verwenden und verbreiten verfassungswidriger Symbole) strafbar gemacht hätte. Ein Gespräch mit dem Verurteilten über Gerechtigkeit, Zivilcourage und mögliche Urteilsfolgen für gesellschaftlichen Protest...

ÜS: Jürgen, der gleiche Richter hatte dich im April in gleicher Angelegenheit bereits freigesprochen. Was ist danach passiert?

JK: Die Richter wollten das ganze Verfahren einstellen und nur zwei Punkte am Amtsgericht verhandeln. Die Staatsanwaltschaft hat danach Beschwerde beim Oberlandgericht eingelegt, das das Landgericht dazu verdonnert hat, den Fall doch zu verhandeln. Was dabei dann rauskam, wissen wir.

ÜS: Ein paar Worte zum Begriff "sozial adäquat" bitte...

JK: Das Wort scheint sich hervorragend dazu zu eignen, um sich auszusuchen, wen man verfolgt und wen nicht. Ein durchgestrichenes Hakenkreuz bei der Fifa ist sozial adäquat, da die Fifa damit sagen möchte, dass keine rechte Propaganda ins Stadion soll. Wenn ich ein durchgestrichenes Hakenkreuz verkaufe, mache ich mich strafbar. Der Unterschied zwischen beiden Formen des durchgestrichenen Hakenkreuzes liegt meiner Ansicht nach daran, dass ich ein kleiner Händler bin und die Fifa eine millionenschwere Wirtschaftsmacht. Also bedeutet sozial adäquat in dem Fall wohl zuviel Geld und Einfluss.

ÜS: Du hast wegen der Verurteilung von einem "Schlag ins Gesicht" gesprochen, Grünen-Chefin Claudia Roth von "rechtsblindem Autismus", Justizministerin Zypries will gar das Gesetz ändern. Wie können denn Staatsanwaltschaft und Richter so völlig neben der Spur liegen?

JK: Das frage ich mich auch. Und was mich am meisten ankotzt ist diese unterschiedliche Beurteilungsweise. Es werden nicht die Grünen angezeigt, die auf Ihrem Wahlplakat ein Hakenkreuz in den Mülleimer stopfen, sondern der Jugendliche, der ein Foto davon auf der Homepage hat. Es wird der Student wegen eines Buttons vor Gericht gestellt und nicht der DGB, der das Symbol vorne auf seinem Jugend-Taschenkalender zeigt. Und dann diese krampfhaften Bemühungen, aus einem eindeutigen Anti-Symbol ein Symbol zur Förderung von Rechtsradikalismus machen zu wollen. Eindeutigkeiten in Frage zu stellen, die ein normaler Mensch nie in Frage stellen würde und dann noch zu behaupten, ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen. Kam schon irgendwer vorher auf die Idee, das Mülleimer-Männchen könnte einen "Deutschlandgruß" machen? Wenn ich eine Deutschlandfahne in den Mülleimer werfen würde und zu meiner Verteidigung sagen würde, das Männchen würde die Fahne rausholen, man würde mich auslachen! Die Politik predigt ständig, dass man gegen Rechtsradikalismus ein Zeichen setzen muss. Macht man es aber, wird man kriminalisiert. Die NPD darf durch die Polizei und den Rechtsstaat geschützt demonstrieren. Der Gegendemonstrant wird wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes vor Gericht gestellt. Was für Zeichen werden hier gesetzt?

ÜS: Ist das Argument der Staatsanwaltschaft wirklich ganz von der Hand zu weisen, dass durch die Dauerpräsenz des Hakenkreuzes in der Öffentlichkeit, selbst wenn es zertrümmert, entsorgt oder durchgestrichen dargestellt wird, ein gewisser Gewöhnungseffekt eintritt?

JK: Wäre das so, würde ich sofort den Verkauf von solchen Symbolen einstellen. Wenn man aber der Logik des Staatsanwaltes folgt, müsste man sofort alle Verbotsschilder verbieten, da ja erst ein Verbotsschild das Verbotene fördert. Diese ganzen Rauchverbotsschilder bringen mich ja erst auf den Gedanken, dass ich rauchen könnte. Würde es demnach keine Rauchverbotsschilder geben, gäbe es auch keine Raucher mehr. Und damit sind wir meiner Meinung nach an dem Punkt, um den es der Staatsanwaltschaft geht. Wenn diese Symbole in der Öffentlichkeit sind, werden die Menschen natürlich daran erinnert, dass wir hier ein rechtes Problem haben. Also müssen wir die Symbole verbieten, damit die Menschen nicht auf die Idee kommen können, dass es ein rechtes Problem gibt. Keine Hakenkreuze - Keine Rechten - Kein Problem.

ÜS: Und wenn am Ende doch alles verboten bleibt? Auswandern?

JK: Daran möchte ich jetzt noch nicht denken. Wenn ein Verbot ausgesprochen wird und es im Gesetz nicht korrigiert wird, werden die Folgen vermutlich weit reichend sein.

Ronny

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