Mit Kanonen auf Spatzen schießen -
zur Kriminalisierung von Fußballfans
Offenbach, Gladbach, Aachen oder Oberhausen: das Bild bei den Auswärtsfahrten ist immer das Gleiche. Polizeiliche Überwachung und Observa-tion auf dem Weg zum und vom Stadion, kameraüberwachte Blöcke in den Stadien, Repressalien durch Ordner und Polizei rund um das Spiel. Man darf sich in den Städten nicht mehr frei bewegen und wird als Fußballfan per se als kriminell und gemeingefährlich behandelt. Die Kriminalisierung der Fußballfans geht so weit, dass was früherals kleineres Vergehen bezeichnet wurde (Schal klauen, Beleidigen/Anspucken eines Polizisten bzw. Ordners) heute ausreicht, um bundesweites Stadionverbot zu bekommen und in der "Datei Gewalttäter Sport" (DGS) zu landen.
In den letzten Jahren - gerade nach den Vorfällen von Lens und vor der letzten Europameisterschaft in Holland/Belgien - kam es zu einigen Verschärfungen von Gesetzen:
Einschränkung des Demonstrationsrechts, schärfere Polizeigesetze, umfassendere Möglichkeiten der Überwachung, Änderung der Passgesetzgebung usw. Auch wenn des öfteren in der Linken oder unseren Zusammenhängen über die Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Nazis und deren Demos gejubelt wurde, beginnt sich das auch auf uns zurückzudrehen. Die Polizei beginnt immer mehr in diversen Datenbanken Menschen zu kategorisieren und zu archivieren. Bei kleinsten Ingewahrsamnahmen wird um Speichelproben gebeten und bei kleinsten Vergehen im Bahnhof rund um ein Fußballspiel kommt es zur Aufnahme in die DGS.
Nach den "Erfolgen" dieser Datei soll es demnächst (besonders nach den Vorfällen in Göteborg und Genua beim EU-Gipfel mit zugereisten "Randaletouristen" aus Deutschland) auch eine "Datei Gewalttäter Links" geben. Immer mehr setzt sich in unserer Gesellschaft auch die komplette Überwachung durch. Kameras auf Bahnhöfen, Einkaufszonen oder Straßen sollen Sicherheit vorgaukeln. In Amerika ging das soweit, dass bei einem Football-Spiel alle Besucher am Eingang gefilmt wurden und deren Gesichtszüge mit den Polizeicomputern verglichen wurden. So wurde gehofft, Straftäter oder gesuchte Personen rauszufinden.
Die Problematik bei Fußballspielen (Gewalt, provokatives Auftreten) wird verdrängt, in dem auffällig gewordene "Chaoten" registriert und aus den Stadien verdrängt werden (bundesweite Stadionverbote nehmen stetig zu). Im Extremfalle werden "Wiederholungstäter" mit Meldeauflagen versehen oder - wie vor der EM in Holland/Belgien - mit Passvermerk bzw. Entzug in "Unterbindungsgewahrsam" genommen. Ob Hooligans während der WM oder Angehörige der Antifa in Saalfeld vor einer Demonstra-tion - sie erhielten Meldeauflagen und Ausreiseverbot (mussten sich während gewisser Spiele bzw. während der Demonstration auf der örtlichen Polizeiwache melden). Das geänderte Pass- und Personalgesetz ist zwar zur Zeit noch größtenteils nur auf Hooligans beschränkt, kann aber auf alle missliebigen Gruppen angewandt werden. Mit dem "Vorbeugegewahrsam" gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage, um bestimmte Personen an der Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten zu hindern. Die gesetzlichen Bestimmungen werden immer mehr an den Bedürfnissen der Repressionsapparate ausgerichtet, d.h. es geht in die Richtung, verdachtsunabhängiges Handeln durchzusetzen. Dazu gehört die verstärkte Videoüberwachung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, allgemeines Kontrollrecht und der "Vorbeugungsgewahrsam".
Während der Euro in Holland/Belgien kam es in diversen Fällen zu unrechtmäßigen repressiven Maßnahmen gegen Fußballfans. Ganze Gruppen wurden an der Grenze zurückgewiesen, weil ein Teilnehmer laut der DGS als "Kategorie C" (Hooligan) bekannt sei. Ein Bus samt Leiter des Fanprojektes und dessen Mitarbeiter wurde abgewiesen obwohl man Karten vom DFB bekam und für alle Teilnehmer Unbedenklichkeitserklärungen abgegeben wurden. Zum großen Teil wurden Fußballfans zurückgewiesen, deren Stadion-verbote oder Vorfälle bereits Jahre zurücklagen.
Am krassesten hat es allerdings bei der EM nicht einen deutschen, sondern einen englischen Fan erwischt. Mark Forrester wurde in Brüssel festgenommen und vor Gericht gestellt. Er wurde für Sachen belangt, die er gar nicht begangen haben kann, da er zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht in Belgien eingetroffen war. Weiterhin wurden Filmaufnahmen gezeigt, wo er nichts machte. Die Analyse des Gerichtes dieser Aufnahmen war: "Er hätte ja in den Momenten wo er nicht gefilmt wurde etwas machen können". Ein Zivilpolizist will die ganze Zeit hinter ihm hergegangen sein und will als einziger Zeuge etwas gesehen haben. Es ist offensichtlich, dass mit diesem einen zu Haftstrafen verurteilten Fan der gesamte Polizeiapparat bei der EM gerechtfertigt werden soll. Von den über 600 festgenommenen englischen Fans ist Mark Forrester als einziger überhaupt vor Gericht gekommen. Forrester hat in England seinen Job verloren, wurde in der Presse als Oberhooligan verunglimpft und hat jetzt sein Haus verkauft, um sich vor Gericht zu rehabilitieren (wer ihm dabei finanziell helfen will, kann dies über den Fanladen machen).
Die ganzen Maßnahmen und Repressalien der Ordnungskräfte richten sich gegen 0,5% der Stadionbesucher, betreffen aber 50% der Heim- und 100% der Auswärtsfans. Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten beim Fußball sind rückläufig - die Anzahl der eingesetzten Beamten, der Eingriffe von Ordnern und Polizei gegen normale Fans nimmt dagegen zu.
Anhand dieser Vorgehensweisen muss man sich überlegen, wie der weiteren Kriminalisierung von Fußballfans vorzubeugen bzw. diese wieder einzudämmen ist. Die Vorgehensweise der Polizei dient der Einschüchterung und Abschreckung der Auswärtsfahrer sowie der Spaltung der Gruppe in "friedliche" und "gewaltbereite" Fans. Die normalen Fans sollen kriminalisiert werden und kleinste Anlässe (Bengalos, zerbrochene Sitzschalen) dienen der Argumentation für eine weitere Isolierung und Aussonderung von manchen Gruppen (bei St. Pauli zum Beispiel die Skinheads oder unsere "Ultras" um Carpe Diem). In anderen Fußballvereinen wurden schon komplette Busse zur Seite genommen, deren Vergehen es war, sogenannte "Ultras" samt Doppelhalter und Schwenkfahnen befördert zu haben. Durch die Kriminalisierung und Verfolgung sollen unliebsame Gruppen innerhalb des Fußballs verdrängt werden, bis dann irgendwann nur noch VIP-Logen und Sitzplätze von "Normalos" besetzt werden. Auch in den Medien wird versucht, durch Lancierung von Falschmeldungen oder das Herausstellen der Gewalttätigkeiten rund um den Fußball (die seit Jahren zurückgehen) die Gesellschaft mit auf Ihre Seite zu bekommen und den Protest gegen die Maßnahmen niedrig zu halten. Hingegen kann es nur möglich sein, sich mit einer breiten Masse gegen die fortschreitende Kriminalisierung und Repressionen zu wehren, um das ganze wieder zurückzudrehen.
Erste Versuche wurden in Aachen gemacht, wobei die Umsetzung aufgrund sehr kurzer Vorlaufzeit nicht optimal war. 100 Leute hatten Masken mit dem Konterfei von Otto Schily auf und es wurde beim Einlaufen der Mannschaften ein Transparent mit der Aufschrift "Big Schily is watching you!" hochgehalten. In der ersten Liga werden die Repressalien gegen Fußballfans noch schlimmer werden. Irgendwann wird dem DFB, der Polizei oder den Ordnungsdiensten noch einfallen, dass Schals verboten werden, weil man damit jemanden strangulieren und durch Klatschen oder lautes Rufen jemandem das Trommelfell platzen lassen könnte.
Doch die Überwachung und Einschränkung der Bürgerrechte bei Spielen ist nur ein Teil. Wichtig ist es auch, sich gegen die Vergabe und Handhabe der Stadionverbote durch den DFB bzw. dessen Vereine zu wehren. Die offizielle Begründung des DFB ist, "dass Stadionverbote durch den Eigentümer mit Hausrecht festgesetzt werden sollen, wenn ein sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten vorliegt. Das Stadionverbot kann (muss aber nicht) auch für den Bereich anderer Sportstätten (bundesweites Stadionverbot) fest-gesetzt werden. Die Festsetzung eines Stadionverbotes erfolgt unabhängig von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens - der ausreichende Verdacht einer Straftat reicht hierfür aus. Ein bundesweites Stadionverbot soll ausgesprochen werden in einem "schweren Fall" und bei Einleitung eines Ermittlungsverfahren, z.B. bei Gewalt gegen Personen oder Sachen, Verstöße gegen das Waffen- oder Sprengstoffgesetz (pyrotechnische Artikel), Landfriedensbruch, Nötigung, Gefangenbefreiung. Auch bei Personalienfeststellungen und Platzverweisen soll ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen werden, wenn damit zu rechnen ist dass die Person in Zukunft solche Taten begehen wird. Es gibt bei der Laufzeit der Stadionverbote verschiedene Kategorien. Nach dem Ablauf des Stadionverbotes soll dieses automatisch erlöschen. Das Stadionverbot kann vorzeitig aufgehoben werden, wenn der Betroffene bei der Stelle, die das Stadionverbot verhängt hat, eine Aufhebung beantragt und die örtlich zuständige Polizei die Prognose gibt, dass er sich zukünftig friedfertig verhalten wird. Das Stadionverbot ist aufzuheben, wenn ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen "erwiesener Unschuld des Betroffenen eingestellt worden ist". Doch was bedeutet das in der Praxis? Ermittlungsverfahren werden so gut wie nie wegen "erwiesener Unschuld"
eingestellt sondern wegen fehlenden öffentlichen Interesses oder gegen Bezahlung einer Geldstrafe. Um das Stadionverbot aufzuheben, reicht das allerdings nicht aus. Als Fan muss man ein Gerichtsverfahren anstrengen, um einen Freispruch zu erreichen.
Auch reicht es aus, wenn die Polizei einen Fußballbezug herstellt und den Verein bittet, ein Stadionverbot auszusprechen. Der Moment, wo man auffällig wurde, muss nicht am Stadion oder beim An- und Abmarschweg gewesen sein, es kann auch nachts in der Stadt, am Bahnhof oder vor der Kneipe sein. Die Festsetzung von Stadionverboten durch den gastgebenden Verein ist ebenfalls kritikwürdig, denn dem gastgebenden Verein ist der Gäste-Fan völlig egal und macht, was die Polizei von ihm verlangt. Wenn die Erteilung von Stadionverboten durch den Verein, dem der Fan anhängt, durchgeführt wird, könnte man eher die Lage einschätzen, ob er unschuldig ist, einen schlechten Tag hatte oder regelmäßig auffällig wird. Außerdem ist ein Anhörungsrecht in einem 800km entfernten Ort schwieriger durchzuführen, als wenn es in der Heimatstadt wäre. Beim Heimatverein könnte das Fanprojekt bzw. der Fanbeauftragte den Verein beraten, der die einzelnen Fans besser kennt, und somit einer Erteilung von Stadionverboten in vielen Fällen vorgreifen bzw. verhindern. Wenn es schon Stadionverbote geben muss, dann auch nach den bestehenden Gesetzen bzw. Bürgerrechten! In Deutschland zählt immer noch die Unschuldsvermutung, d.h. ein Beschuldigter ist solange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist. Bei der Verhängung von Stadionverboten ist es allerdings andersherum. Der Fan muss seine Unschuld beweisen und gilt erst einmal grundsätzlich als schuldig.
Eine weitere kritikwürdige Praxis der Polizei ist die Sammlung von Namen in der DGS, mit der Ausreiseuntersagungen durchgesetzt werden. Eine Personalienaufnahme ohne Anlass reicht aus, um in dieser Datei zu landen und somit selbst bei der Fahrt in den Urlaub Probleme zu bekommen. Es wird einem auch nicht mitgeteilt, ob man in dieser Datei ist oder nicht, so dass man auch die Löschung nicht beantragen kann. Dieser Bürokratie durch Sammeln von Adressen kann man nur beikommen, indem man die dortigen Beamten durch andere Tätigkeiten beschäftigt. Wenn jeder St.Pauli-Fan ein Auskunftsersuchen zur "Zentralen Informationsstelle" sendet, ob man registriert ist oder nicht, haben die Polizisten damit zu tun und können keine neuen Adressen in der Zeit eingeben. Beispielbriefe dafür erhaltet ihr beim Fanladen.
Das Sammeln von Adressen, Informationen, Verhaltensweisen ist die Hauptaufgabe der Polizei, insbesondere der zivilen Kontaktbeamten beim Fußball ("Szenekundige Beamte" = SKB). Deshalb ist das Verhalten vieler St.Pauli-Fans gegenüber diesen Polizeibeamten unverständlich. Bei vielen St.Paulianern ist zu erkennen, dass sie zu gern sich mit den Polizisten bzw. besonders gern mit den zivilen Kontaktbeamten unterhalten. Es scheint für viele etwas Tolles zu sein, mit einem Uniformträger (Uniform = wichtig????) bzw. Staatsbediensteten zu sprechen. Mit jedem Gespräch - und wenn es nur über das Fußballspiel ist - versucht die Polizei Informationen über uns, unsere Aktionen und unsere Verhaltensweisen herauszufinden. Deshalb ist und bleibt die eiserne Regel: Keine Gespräche mit Polizisten jeder Art! Jedes Wort/jede tolle Geschichte kann irgendwann gegen einen genutzt werden. Und die Polizei/SKBs mögen in manchen Momenten nett sein oder euch/den St.Pauli-Fans geholfen oder weggesehen haben, aber im Endeffekt ist ihre Aufgabe die Verhinderung bzw. Aufklärung von Verbrechen bzw. Gesetzesverstößen. Besonders Namen, Termine, Treffpunkte sollten niemals Gegenstand von Gesprächen sein, denn auch wenn bei dem Thema der Genannte nichts gemacht hat, kann er später in anderen Situationen mit Namen besser zugeordnet werden.
Die Polizei ist nicht unser aller Freund, auch wenn man des öfteren über ihre Präsenz froh war. Trotz alledem muss man aufpassen, sich nicht alles gefallen lassen und auch mal kritisch hinterfragen. Die Polizei macht Fehler, schränkt Bürgerrechte ein, drangsaliert normale Bürger/Fans und behandelt Auswärtsfahrer wie Kriminelle. Davor dürfen wir unsere Augen nicht verschließen. Auch Fußball-Fans haben Rechte und diese müssen wir durchsetzen. Jede Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Nadelstich, jeder gewonnene Prozess gegen Verhängung des Stadionverbots, jede Anzeige wegen Nötigung oder Körperverletzung im Amt sind erste Schritte auf dem Weg zu einer Normalisierung der Situation.
Big Schily - Geh kacken und nimm deine SKBs mit!
Gastartikel von O.Toschilly
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