Verdribbelt im
§§-Dschungel?

In den letzten Monaten wurde viel über einen eventuellen Lizenzentzug für unseren FC St. Pauli gesprochen.

Aber was geht da vor sich, wenn eine Lizenz entzogen, beziehungsweise erteilt wird? Hier eine kurze Zusammenfassung der hierfür entscheidenden Paragraphen des Lizenzspielerstatuts des DFB:

§4 "Übergabe um 12 Uhr "

Bis zum 15. März (1.3. für Amateure) gibt ein Mann im Anzug einen schwarzen Koffer in der Otto-Fleck-Schneise ab. Inhalt sind jedoch kaum Tausender (der DFB fordert eine Kaution, die der Ligaausschuss festsetzt und die am Ende der Saison bis auf 300 DM Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt wird). Die Einhaltung der §§ 6 - 8 sind die weiteren Bedingungen, die ich jetzt kurz zu erklären versuche:

§6 "Entscheidend ist auf'm Platz"

Die für die meisten Vereine wichtigste Bedingung, die sportliche Qualifikation.

§7 "Typisch deutsche Vereinsmeierei"

Die technischen Einrichtungen und die Verwaltung plus Sicherheit bilden den dritten Bereich. Hier zuerst der sportliche Teil. Es müssen 12 deutsche Lizenzspieler auf der Gehaltsliste des Clubs stehen. Der Unterbau muß aus mindestens 10 Mannschaften bestehen. Der Trainer muß eine Fussball-lehrerlizenz besitzen. Bei ausländischen Trainern kann eine Ausnahme vom Lehrstab der Trainer und dem Ligaausschuß beschlossen werden. Alle Transfers dürfen nur mit Hilfe von Spielerberatern geführt werden, die eine Fifa-Lizenz besitzen.

Das Stadion muß am Sitz des Vereins sein und mindestens 15000 Zuschauer fassen. In der ersten Liga wird zusätzlich eine Rasenheizung verlangt. Hier gibt es jedoch jede Menge Ausnahmen. Der Ligaausschuß kann eine solche immer befristet erteilen, unbefristet erhält sie ein Verein, der sein Stadion umbauen musste aus Sicherheits- oder Bauaufsichtsrechtsgründen.

Das Stadion muß den Sicherheitsbestimmungen des DFB entsprechen und es muß für Live- Übertragungen möglich sein, daß es werbefrei ist. Selbstverständlich muss sich der Club in seiner Satzung dem DFB und seinen Organen unterwerfen, außerdem muß er in ihr sicherstellen, daß keiner seiner leitenden Mitarbeiter hauptamtlich bei einem Unternehmen (oder dessen Tochterfirmen) angestellt ist, daß mit mehreren Clubs der deutschen Profiligen Geschäfte macht. Auch in der Satzung muss stehen, dass der Präsident von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Im allgemeinen sollte (nicht muss) die Satzung der Vorlage des DFB entsprechen.

§8 "Abgerechnet wird am Schluß"

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer Bilanz, zwei Gewinn- und Verlustrechnungen (abgelaufenes Kalenderjahr und Planung), zwei Kapitalflussrechnungen (the same) und einem Lagebericht überprüft. Dieser Stapel Papier muß von einem Wirtschaftsprüfer begutachtet werden. Dieser Wirtschaftsprüfer wird vom Ligaausschuss und dem Verein beauftragt, einigen sich diese beiden nicht, kann der Ligaausschuss einen zweiten Prüfer einsetzen. Er prüft den Gesamtverein.

Interessant wird es bei §8.2b. Der sich bewerbende Verein muß seinen Unterlagen "eine rechtsverbindliche schriftliche Erklärung, in der er die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen versichert wird" beilegen. Hinzu kommt noch eine Erklärung, daß der Verein sich an eventuelle Auflagen hält.

Dann noch einen Wisch, der die Banken des Clubs vom Bankgeheimnis entbindet, und noch so einen Schrieb für das Finanzamt. Zusätzlich muß der Verein sein Transfergebahren offenlegen.

Überhaupt dieser Lizenzierungsausschuß, hat er doch tatsächlich das Recht immer in der internen Buchführung rumzuschnüffeln! Wo soll man den jetzt die "Spenden" für Schiedsrichter und Gegner aufschreiben?

Der Verein muß alle Verträge mit seinen Spielern beifügen (na ja, zumindestens eine Kopie) und alle Verträge mit Beobachtern oder Kooperationspartnern, die das Ziel haben Spieler zu verpflichten. In diesen Verträgen müssen alle Vergünstigungen, wie Leihwagen oder Wohnung, eingearbeitet sein.

"Vergißt" der Verein eine Vergünstigung, einen Transfer, oder handelt der Verein mit einem eigenen Vertreter, um einem Spieler zu kaufen, gibt es einen Haufen Altpapier in Frankfurt (DFB nicht Eintracht) und einen Scherbenhaufen beim Verein.

§9 "Aus, Aus, das Spiel ist aus!"

Hier jetzt der am unangenehmsten klingende Paragraph. Schließlich lautet sein Titel: "Erlöschen, Entziehung und Rückgabe der Lizenz". Ganz so dramatisch ist es dann auch wieder nicht, denn die Lizenz erlischt einfach am Ende der Saison oder wenn sich die Bundesligen auflösen. Wie man sieht, der DFB hat für einen Supergau im Fußball vorgesorgt. Entzogen wird sie dem Verein, wenn er sich nicht an die §§ 6-8 hält. Hierzu gehört auch, wenn er Freiräume so nutzt, dass der "ordnugsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet ist". Auch draußen ist der Verein, wenn er vertragliche Beziehungen zu einem Unternehmen unterhält, das auch mit anderen deutschen Proficlubs zusammenarbeitet und durch die den Einfluß des Unternehmen der "ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet ist". Warum versucht die UFA da nicht mal ein bißchen zu mogeln. Hertha, Dortmund, Hagenbeck und noch einige mehr würden sich plötzlich außerhalb des bezahlten Fußballs wiederfinden. So hätten wir auch wieder eine realistische Chance in dieser Saison aufzusteigen.

Wenn die Lizenz nun entzogen wurde, darf der Verein die Saison noch normal zu Ende spielen und der Vorstand sich vor den Fans in Sicherheit bringen. Danach ist aber Ende, Gelände.

Die Lizenz kann nicht zurückgegeben werden.

"Nägel mit Köpfen machen"

So, der Lizenzierungsausschuß hat beschlossen, daß der Verein die Lizenz erhält. Nun muß der Verein einen Vertrag mit dem DFB abschließen. Hier wird der Status des Vereins als außerordentliches Mitglied festgelegt. Er muß sich den Regeln des DFBs unterwerfen, hat dafür aber das Recht die "Vereinseinrichtungen" erste und zweite Bundesliga zu nutzen (sprich in ihnen zu spielen).

Alles klar??

jo

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