Arbeit ist Scheiße - zumindest LeiharbeitVor einiger Zeit haben wir euch dazu aufgerufen, uns über eure Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen zu berichten. Leider erreichte uns keine einzige Zuschrift. Soll ich etwa selber einen Zeitarbeitsvertrag abschließen, um Informationen über die Praxis zu bekommen? Zeitarbeit beruht auf dem Prinzip der Arbeitnehmerüberlassung, d. h. ein Arbeitnehmer schließt mit einer Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag, und die Firma vermittelt ihn gewerbsmäßig an einen Entleiher weiter. Arbeitgeber bleibt aber, und das ist der Unterschied zur Arbeitsvermittlung, die Zeitarbeitsfirma. Die Arbeitnehmerüberlassung wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das am 21.6.1972 vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Grundlage des AÜG ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4.4.1967. Darin heißt es, daß die Einbeziehung der Arbeitnehmerüberlassung in das Arbeitsvermittlungsmonopol Nach dem Urteil der Karlsruher Richter bewegten sich die Zeitarbeitsfirmen in rechtsfreiem Raum, so daß eine gesetzliche Regelung nötig wurde. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Verleiher und richtet mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) eine Instanz zur Überwachung und Lizenzvergabe ein. Die BA ist außerdem verpflichtet, der Bundesregierung alle zwei Jahre die neuesten Erfahrungen mit dem System Zeitarbeit zu übermitteln. Zum 1.4.1997 wurde der Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer an einen Betrieb überlassen werden darf, auf zwölf Monate verlängert. Gleichzeitig fielen restriktive Bestimmungen im Baugewerbe weg. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)Um Arbeitnehmer verleihen zu dürfen, benötigt der Verleiher, das ist die Zeitarbeitsfirma, eine Erlaubnis der BA. Außerdem sind halbjährlich Berichte fällig, die statistische Meldungen über die Anzahl der Leiharbeitnehmer (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Berufsgruppen, Art der Beschäftigung), der Überlassungsfälle, der Entleiher (nach Wirtschaftsgruppen) sowie über Anzahl und Dauer der Arbeitsverhältnisse enthalten müssen. Wenn die nötige Erlaubnis nicht vorliegt, sind alle zwischen dem Verleiher und dem Entleiher oder dem Arbeitnehmer geschlossenen Verträge ungültig (§9.1). Zum Schutz der Arbeitnehmer vor Unzuverlässigkeit des Verleihers gilt dann ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Entleiher zu den zwischen Ver- und Entleiher vereinbarten Bedingungen. Weitere Gründe für die Unwirksamkeit eines Vertrages sind wiederholte Befristungen des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund in der Person des Arbeitnehmers und wiederholte Kündigungen mit Wiedereinstellung innerhalb der nächsten vier Monate. Dann hat der Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Bezahlung auch für den Zeitraum, in dem er nicht gearbeitet hat-alle ausgesprochenen Kündigungen sind unwirksam.Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten. Außerdem gelten alle Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes in einem Betrieb auch für die dort beschäftigten Leiharbeitnehmer. Diese sind rechtlich gesehen allerdings Mitarbeiter im Betrieb des Verleihers, der auch die Arbeitgeberpflichten, z. B. Sozialversicherungsbeiträge, übernimmt. Deshalb darf sich ein Leiharbeitnehmer an den Arbeitnehmerorganisationen im Entleiherbetrieb nicht beteiligen. Es besteht lediglich das Recht, bei Betriebsratsversammlungen anwesend zu sein und Sprechstunden aufzusuchen (§ 14). Zeitarbeit soll im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes und des AÜG neue Arbeitsplätze schaffen und andere Arbeitnehmergruppen in den Arbeitsmarkt integrieren. Seit der letzten Gesetzesänderung 1997 wird die Einstellung von Arbeitslosen durch Zeitarbeitsfirmen aktiv gefördert. Das bedeutet, daß die rechtlichen Bedingungen, unter denen Arbeitslose (insbesondere schwer vermittelbare) zu arbeiten gezwungen sind, noch weiter eingeschränkt werden dürfen - als Gegenleistung für den größeren Vermittlungsaufwand der Verleiher. So sind beispielsweise mehrfache Befristungen eines Vertrages mit schwer vermittelbaren Arbeitslosen eine besondere Ausnahme vom Gesetz, um das Risiko des Verleihers zu mindern. Teilweise zahlen Arbeitsämter an den Verleiher auch Prämien für eine erfolgreiche Vermittlung. Ein wesentliches Argument für die Zeitarbeit ist in der gesetzlichen Theorie die Vermeidung von Entlassungen bei Rezessionen oder nach kurzfristig stark erhöhtem Arbeitsanfall. Außerdem soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, den passenden Arbeitnehmer auszuwählen und unverbindlich "auszuprobieren". Das auch im AÜG geschützte Ziel ist es, daß der Arbeitnehmer nach dem Ende seines Vertrages mit der Zeitarbeitsfirma problemlos in den Betrieb des Entleihers übernommen werden kann. Diese Theorie sieht auch Vorteile für den Arbeitnehmer vor, der so völlig unverbindlich in verschiedene Betriebe und Aufgabenbereiche 'reinschnuppern können soll, bevor er sich auf einen festen Vertrag mit dem "richtigen" Entleiher einläßt. Die eher selten tatsächlich erfolgende Übernahme in den Betrieb des Entleihers ist übrigens ein Aspekt, mit dem die Zeitarbeitsfirmen gerne werben. Die Vorstellungen vom Einstieg in den Arbeitsplatz, von der Überbrückung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und vor allem von Zeitarbeit als Notlösung sind zwar durchaus positiv zu bewerten, leider aber vollkommen unrealistisch, genauso wie die gesellschaftliche Dimension der Zeitarbeit völlig verkannt wurde. Und das AÜG kann nur die schlimmsten Formen der Ausbeutung verhindern. Letztendlich tragen dessen Liberalisierungen zu einer Verschlechterung der Stellung der Arbeitnehmer bei, da Einschränkungen und der Ausnahmecharakter wegfallen. Außerdem baut dieses Gesetz meiner Meinung nach auch auf einem falschen Fundament auf: Bei zu vielen Paragraphen wird zu viel guter Wille von Seiten der Arbeitgeber vorausgesetzt. Aber warum sollte ein Unternehmer auf billige Zeitarbeit verzichten, nur weil reguläre Arbeitsplätze sozialverträglicher sind und Zeitarbeit nicht der Normalfall sein sollte??? Das wäre jedenfalls schön blöd. Der Gesetzgeber bietet den Arbeitgebern reichlich Möglichkeiten, den Gewinn ganz legal zu maximieren. Problematisch ist hierbei sicherlich eine erneute Verlängerung der maximalen Verleihdauer an einen Entleiher auf inzwischen zwölf Monate. Das hat zur Folge, daß Leiharbeitnehmer auch eigenverantwortlich ganze Betriebsbereiche übernehmen können, weil diese Zeitspanne zur ordentlichen Einarbeitung und sogar zur Einarbeitung des Nachfolgers leicht ausreicht. Der Ersatz regulärer Arbeitsplätze durch billige und rechtlich kaum abgesicherte Zeitarbeit ist dadurch für den Arbeitgeber noch unproblematischer, einfacher und in weiteren Bereichen machbar. Desweiteren funktionieren die vielen Lücken im Gesetzestext die vorgesehenen Ausnahmen in der Praxis zum Regelfall um. Der befristete Arbeitsvertrag zum Beispiel ist die meistgenutzte Vertragsform, laut Gesetz aber ganz selten. Auch die Zeitarbeit an sich wird keinesfalls nur in Krisenzeiten oder bei zuviel Arbeit genutzt, und die Übernahme des Arbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers ist trotz aller Versprechen die absolute Ausnahme! Nicht einmal die Idee von der Integration neuer Gruppen in das Arbeitsleben ist gerechtfertigt, da nur ungefähr 10% der Zeitarbeitnehmer vor ihrer Tätigkeit für den Verleiher nicht berufstätig waren. In der Werbung der Verleiherunternehmen entsteht jedoch oft der Eindruck, vornehmlich junge, weltoffene Studenten und unterbeschäftigte Mütter suchten über Zeitarbeit einen Job. In der Realität sollen besonders Arbeitslose auch noch dafür dankbar sein, daß sich andere eine goldene Nase an ihnen verdienen. Arbeit zu frühkapitalistischen Bedingungen oder Streichung des Arbeitslosengeldes eine großartige Auswahl! Es ist mir völlig bewußt, daß viele Leute auch noch gerne als Leiharbeiter tätig sind, weil sie "anders keinen Job bekommen". Dann mag Zeitarbeit ja zunächst als Lösung erscheinen, aber unverständlich ist mir diese Haltung dennoch. Denn es kann sich wahrscheinlich jeder denken, daß Zeitarbeit wegen der vielen Vorteile für den Arbeitgeber "normale" Arbeitsplätze vernichtet und sich somit jeder Leiharbeitnehmer, der noch auf eine feste Anstellung mit entsprechenden Rechten hofft, selber gar nicht mehr schaden könnte. Die Möglichkeiten zur Verschleierung rechtswidriger Praktiken sind so einfach und gut, daß auch Arbeitsgerichte oft nichts ausrichten können, wenn Arbeitnehmerrechte umgangen werden. Ist Zeitarbeit nun wirklich so positiv für Verleiher und Entleiher? Tatsächlich gibt es bedeutende Vorteile finanzieller Art für den Entleiher. Dazu kommen noch mindestens genauso attraktive arbeitsrechtliche Argumente. Der Arbeitgeber zahlt weniger Geld als für einen regulären Angestellten, und trotzdem muß (nach Abzug von Steuern, Sozialleistungen etc.) immer noch ein Gewinn für den Verleiher zustandekommen - da dürfte es eigentlich niemanden wundern, daß der Leiharbeitnehmer im Durchschnitt nur 63,4% des betriebsüblichen Normallohnes erhält! Dies wird unter anderem dadurch möglich, daß nicht die Tariverträge des Entleiherbetriebes gelten, sondern die der Zeitarbeitsfirma. Und bei der großen Vielfalt der Arbeitsgebiete, die von den Verleihern angeboten werden, gibt es kaum umfassende Tarifverträge. Auch die etablierten Gewerkschaften fühlen sich nicht zuständig, und die Personalkosten in den Entleiherbetrieben werden gedrückt, da Leiharbeitnehmer über Sachausgabenkonten eingekauft und die mit den Arbeitgeberpflichten üblicherweise verbundenen Kosten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld nicht vom Entleiher bezahlt werden. Die Zeitarbeitsfirmen erhalten von den Entleihern für jede Arbeitsstunde des Skla..-äh, Leiharbeitnehmers eine Pauschale. Von dem Entleiher angeordnete Überstunden werden nur bezahlt, wenn sie vom Verleiher genehmigt wurden. Die Verleiher betreiben Arbeitnehmerüberlassung im großen Stil, und da sich die Arbeitgeber verständlicherweise um Leiharbeiter reißen, ist die Nachfrage entsprechend hoch und damit jeder Arbeitnehmer voll ausgelastet. Bei langer Krankheit oder aus anderen Gründen sind die Arbeitnehmer leicht wieder loszuwerden, die Bedingungen zur Krankmeldung sind rigoros und das Urlaubsgeld lächerlich gering. Das alles sorgt dafür, daß auch die Verleiher noch gut verdienen. Der zweite Aspekt neben dem finanziellen ist die rechtliche Stellung der Leiharbeitnehmer. Der Entleiher kann einen mißiebigen Arbeitnehmer sofort ohne Kündigung rausschmeißen - ein Anruf beim Verleiher genügt. Es drohen ihm keinerlei Konsequenzen wie Klagen vor dem Arbeitsgericht; gewerkschaftliche Organisation oder Mitarbeit im Betriebsrat ist nicht zu befürchten. Leiharbeitnehmer sind außerdem in bestreikten Betrieben trotz ihres formalen Rechtes auf Arbeitsverweigerung leicht einzusetzen. Sie haben ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten Anspruch auf Sozialversicherung, Urlaub, vermögenswirksame Leistungen, Kündigungsschutz etc. Bei einer Betriebszugehörigkeit von unter 6 Monaten - und das ist die Regel - besteht allerdings keinerlei Anspruch, und die Kündigung ist innerhalb der Probezeit mit zwei Wochen Frist bedingungslos möglich, auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Teilnahme an den Wahlen zum Betriebsrat der Zeitarbeitsfirmen ist erst nach einem halben Jahr möglich. Die Angestellten sind mit unterschiedlichsten Verträgen auf viele Betriebe verteilt, weshalb ein einheitlicher Forderungskatalog und konventionelle Gewerkschaftsarbeit unrealistisch sind. Im übrigen ist es sowieso meist vertraglich verboten, mit anderen über Löhne zu sprechen. Zeitarbeitnehmer sind ihren Verleihern relativ recht- und schutzlos ausgeliefert, und das allein ist für viele ein guter Grund, einfach stillzuhalten und sich bloß nicht zu beschweren. Moderne Sklaverei oder: Manchesterkapitalismus in seiner "schönsten" FormUm einen befristeten Vertrag auszustellen, müssen besondere Gründe in der Person des Arbeitnehmers vorliegen. Dazu gehört auf jeden Fall die maximal sechs Monate lange Probezeit, in der eine Kündigung jederzeit möglich ist. Ein anderer sachlicher Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer nur einen Zeitraum bis zur Aufnahme einer neuen Arbeit oder z. B. Semesterferien überbrücken will. Nicht zulässig ist es, den Arbeitnehmer in nur einem Betrieb zu beschäftigen und dann zu entlassen - da muß er vorher eben noch einen Tag in einem anderen Betrieb arbeiten...Der allergrößte Teil der Arbeitsverhältnisse ist befristet - meist zwecks Probezeit oder ,,auf Wunsch des Arbeitnehmers". Letzteres muß allerdings extra in den Vertrag eingetragen werden, eine bloße Unterschrift unter einem Vordruck ist nicht ausreichend. Auch die "angemessenen Sondervergütungen", die dem Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Arbeit im Schichtdienst oder zu besonderen Zeiten lt. Gesetz zustehen, werden minimiert: Zum Beispiel über eine Erhöhung des Stundenlohns um sage und schreibe 1,-DM! Beliebt sind auch die "zumutbaren Tätigkeiten", wo der Arbeitnehmer dann in einem anderen als dem vertraglich festgelegten Arbeitsbereich beschäftigt wird und dafür selbstverständlich weniger Lohn bekommt. Außerdem hat der Arbeitnehmer auf Arbeitsbeginn und Anfahrtswege kaum Einfluß. Es ist zunächst zwar ganz lustig, sich die Eigendarstellung dieser Unternehmen anzusehen, wird auf Dauer aber etwas langweilig, denn in den Hochglanzbroschüren steht letztendlich immer dasselbe zu den stets gleichen Bildern von gutaussehenden, glücklichen jungen Menschen, die selbstverständlich alle eine feste Anstellung in ihrem Traumbetrieb haben und da mordsmäßig viel Kohle verdienen. Zu den Gesetzesänderungen von 1997 äußert sich eine Zeitarbeitsfirma in ihrem Prospekt so: ,,Zahlreiche Einschränkungen und Sperrfristen sind weggefallen. Damit paßt sich der Gesetzgeber dem Arbeitsmarkt an und öffnet der Zeitarbeit neue Möglichkeiten. Sie wird für Arbeitnehmer noch interessanter und bietet zusätzliche Beschäftigungschancen über befristete Verträge." Naja, so kann man das auch ausdrücken. Alles nur für den Zeitarbeitnehmer. Aber was sollte da auch anderes stehen. Hauptsache ihr rennt jetzt nicht gleich zur nächsten Geschäftsstelle und wollt das auch alle haben, das war nicht gerade der Zweck dieses Artikels. Zeitarbeit gehört verboten!!!Zeitarbeit kann eigentlich nur ein Hardcore-Vertreter der freien (und nicht sozialen) Marktwirtschaft befürworten, denn mit dem Wort sozial hat diese Art der Lohnsklaverei gar nichts gemeinsam! Die gesetzliche Grundlage zur Arbeitnehmerüberlassung an sich ist meiner Meinung nach gar nicht schlecht, aber sie hat einige Haken; das System ist arbeitnehmerfeindlich und in sich nicht logisch. Die Auswirkungen der Zeitarbeit auf den Arbeitsmarkt sind nicht zu verantworten, da Arbeitsplätze mit den Errungenschaften der letzten 100 Jahre nicht mehr konkurrenzfähig sind und dadurch dieser ausbeuterischen Arbeitsweise noch mehr Auftrieb beschert wird. Letztendlich verstößt die Praxis der Zeitarbeit meiner Meinung nach gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde (durch Behandlung des Arbeitsnehmers als Sache und zu verleihendes Objekt!) und die ebendort verankerte Soziale Marktwirtschaft. Eine völlige Umgestaltung der bestehenden Gesetze und deren konsequente Durchsetzung könnten Verbesserungen mit sich bringen, aber bei der Arbeitsteilung zwischen Verleiher und Entleiher wollen trotzdem prinzipiell drei Gruppen von dem profitieren, was der Arbeitnehmer erwirtschaftet. Und daß nicht der Gewinn des Arbeitgebers halbiert wird, das dürfte ja wohl selbstverständlich sein, zumal in unserer Gesellschaft der Trend zur vorbismarckschen Sozialgesetzgebung zu gehen scheint.Ein Anfang in die richtige Richtung wäre es, die Aufgabenverteilung zwischen Verleiher und Entleiher zu regeln und dafür zu sorgen, daß sich die Rechte des Arbeitnehmers nicht zwischen den Zuständigkeiten der Organisationen und Instanzen verlieren-u.a. durch Tarifverträge und konsequentes Vorgehen gegen Vertragsbefristungen. Denkbar wäre auch nicht - gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung durch die Arbeitsämter, wenn der Entleiher größere Teile der Arbeitgeberpflichten selbst übernimmt und die Tarifverträge des Entleiherbetriebes als Grundlage für die Bezahlung gelten. Dadurch könnte man die rechtliche Stellung der Arbeitnehmer verbessern und die Ausplünderung durch den Verleiher verhindern, gleichzeitig aber positive Aspekte und Intentionen der Zeitarbeit erhalten. Es kann allerdings nicht angehen, daß Zeitarbeit dem Arbeitgeber wesentliche finanzielle und rechtliche Vorteile gegenüber regulärer Arbeit einbringt. Wahrscheinlich aber können wir froh sein, daß hier (noch!!) keine holländischen Verhältnisse herrschen. Dort ist Zeitarbeit ein bedeutenderer Wirtschaftsfaktor, und der Arbeitnehmerschutz ist so mies und die Löhne so niedrig, daß deutsche Arbeitsämter im Grenzgebiet ihre Problemfälle mit Vergnügen nach Holland vermitteln. Aber so fern ist die deutsche Realität davon auch nicht. Eine der größeren Zeitarbeitsfirmen in Deutschland, time power, wurde gerade von der zweiten großen Firma, Randstad, übernommen. Das ist übrigens eine Tochtergesellschaft des gleichnamigen holländischen Konzerns... Aber Halt, da war doch noch was?Ach ja, der Stadtteilclub mit dem sozialverträglichen Image (woher kommt das eigentlich?), der FC St. Pauli. Dieser großartige Verein hielt es nämlich für nötig, sich diversen anderen Bundesligaclubs anzuschließen und seinen Namen in einem Atemzug mit der Zeitarbeitsfirma time power nennen zu lassen. Was soll man davon halten? Mir stellte sich eigentlich nur die Frage: Sind die so doof und desinformiert, und/oder muß ich mir einen anderen Verein suchen? Die zweite Frage "Wo bleibt die APPD?" wurde doch schneller beantwortet - und vor allem besser. Man kann ja von dieser Partei halten was man will, aber ein Stand zum Thema "Arbeit ist Scheiße" gegenüber dem time power - Stand ist an Wirksamkeit wohl nicht zu übertreffen.Lieber Verein:
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