Ein Kaukase auf AbwegenEs begab sich vor gar nicht allzu langer Zeit,da machte einer Fotos von netten Herren mit Schnauzbart, die viele viele Karten in den Händen hielten. Karten die eigentlich zu einem halbwegs zivilen Preis im Kartencenter des FC St. Pauli zu erwerben sind. Daraufhin angesprochen, stand nun der Schwarzmarkthändler wild gestikulierend vor unserem Bürgermeister und drohte ihm: "...dann wirst du sehen, was ein Kaukase aus den Bergen mit dir machen kann. Ich werde dich vergewaltigen gleich hier auf dem Boden wenn du mich nischt in Ruhe lassen!". Sicherheitshalber verschwand der Bürgermeister daraufhin, nicht aber ohne zu erfahren, daß es unserem Fotografen bald sehr dreckig ergehen würde (bisher ist glücklicherweise nichts passiert).
So, nun kommen wir aber zum sachlichen Teil unseres Artikels. Das was sich beim Durchlesens des ersten Absatzes etwas wirr anhört, ist tatsächlich so abgelaufen. Schon seit längerem beobachten wir das Treiben der Schwarzmarkthändler am Millerntor. Die Karten werden zu völlig überhöhten Preisen angeboten, um sich am Überschuss zu Testen wir einmal die rechtliche Lage: Ein Schwarzmarkthändler betreibt ein Reisegewerbe, denn laut §55 1. GewO 1 betreibt ein Reisegewerbe derjenige," der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet ...". So, das ist ja sehr interessant, unser zuvorkommende, schnauzbärtige Herr betreibt also ein Reisegewerbe; daß er allerdings im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, wagen wir zu bezweifeln, ebenso wie die Frage ob die entsprechenden Behörden über sein überaus lukratives Tun Bescheid wissen (obwohl uns das eigentlich egal ist). Doch bis hierhin sieht es so aus als ob wir den netten Herren gar nichts können. Wer sich jetzt allerdings das Fäustchen reibt und Dollarzeichen in den Augen kriegt hat sich zu früh gefreut.Im §56 1. GewO steht "... im Reisegewerbe verboten sind: der Vertrieb von Wertpapieren...", seit dem Gerichturteil vom 12.01.94 des Oberlandesgerichts Stuttgart zählen Fußballkarten zu diesen und damit ist der Verkauf rechtswidrig und mit Bußgeld zu belegen. Die zählt auch, wenn kein Gewinn gemacht wird, da derlei Machenschaften mit einem Spekulationsrisiko in Verbindung stehen. Aber auch andere Vereine haben das gleiche Problem. So verurteilte bereits 1979 das bayerische OLG einen Schwarzhändler zu einer empfindlichen Geldbuße und gab damit einer Anzeige des FC Bayern statt. Der Händler hatte wiederholt Karten zu überhöhten Preisen angeboten. Er kaufte Karten für insgesamt 2.000,- DM ein; bei seiner Festnahme wurden noch sieben Karten und 5.075,- DM festgestellt. So weit so schlecht. Da wir nun wissen, daß wir im Recht sind (nicht, daß uns das vorher interessiert hätte), bleibt die Frage offen, was wir nun tun können. Wegnehmen? Ist nicht; da Raub, und damit ein bis vier Jahre Knast. Verprügeln geht auch nicht, weil erstens rechtswidrig und zweitens ungesund in Anbetracht der fies dreinschauenden Begleitpersonen unseres Kaukasen auf Abwegen. Zwei Möglichkeiten bleiben uns offen: Erstens: möglichst nur an den offiziellen Verkaufsstellen Karten zu beziehen ( ... natürlich können wir gewisse Notlagen verstehen), zweitens: wo immer Schwarzmarkthändler, die inzwischen bundesweit Mafia-ähnliche Strukturen erreicht haben, auftauchen, dem Ordnungsamt einen Tip geben. Wir kommen auch nicht drumrum, den Verein zu kritisieren, der in unseren Augen noch nicht genug tut, um den Schwarzmarkt zu unterbinden. Beispielsweise eine noch stärkere Kontrolle bei der Abgabe von Eintrittskarten in großer Zahl. Angeblich soll laut Kartencenter schon alles viel besser geworden sein, allerdings entspricht es nicht der wachsenen Zahl der Schwarzmarkthändler, wobei man hier fairerweise auch sagen muß, daß die große Zahl externer Verkaufstellen schwer zu kontrollieren ist. Unserer Meinung nach sollte das Hauptaugenmerk aber auf den Teil der Urteilsbegründung o.a. Präzedenzfälle liegen, in dem das Gericht ausdrücklich betont, das der Schwarzmarkt bei Fußballspielen unterbunden gehört, da dieser zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Unordnung beiträgt. Denn es ist (neben unseren eigenen Erfahrungen, s.o.) ja auch logisch, daß es knallt, wenn (jugendliche) Fans ohne viel Kohle auf geldgeile Kartenhöker treffen. Verantwortlich durch nichtstun wäre in diesem Fall einzig und allein das Bezirksamt Mitte. Dieses hat ja auch bei der großen Razzia gegen Schwarzbierverkäufer beim Lev-Heimspiel gezeigt, daß es in der Lage ist, gegen Schwarzhändler vorzugehen. Der Unterschied ist nur, daß beim Thema Bier die Marketing GmbH den nötigen Druck auf's Amt entwickeln konnte, wenn es um die Gesundheit junger Fans geht, aber offensichtlich nicht! PS: Allen Leuten, die jetzt in Erwägung ziehen auf eigene Faust etwas zu unternehmen, sei gesagt, daß dies nur mit äußerster Vorsicht zu geniessen ist, da die Leute aggressiv reagieren und Ihnen auch einiges zuzutrauen ist. Für Lösungvorschläge an die bekannte Adresse schreiben, denn eins ist ganz klar: nur gemeinsam können wir dieses Problem lösen! |
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