| Bedrohlich wie bei einem Gewitter stiegen dunkle Wolken aus dem Paragraphendschungel auf. Selbst wir sahen diese Wolken und berichteten schon im ÜS 17 über dieses Unwetter. Er ist der wohl momentan bekannteste Fußballer in Europa. Leider nicht so bekannt als Trickser mit dem Ball, sondern als Trickser mit dem Gesetz. Einige nennen ihn Spielverderber, andere Pfennigfuchser, und wir nennen halt die Wahrheit beim Namen: Bosman, Jean-Marc Bosman. Ach ja, das Urteil und seine Folgen.
Jeder Spieler darf bei einem grenzüberschreitenden Wechsel ablösefrei wechseln. Schon früher versuchte Bayern, Thomas Helmer bei Auxerre zu parken, um ihn später zu verpflichten. Dieses Parken mit Scheinverträgen wird wieder aufkommen, doch Scheinverträge sind schwer zu beweisen. So könnte ein Spieler durchaus bei einem Verein im In- und Ausland geparkt werden, und sei es nur für ein paar Wochen, um die Ablösesumme zu sparen. Anstatt die Fühler nach begabten jungen Spielern auszustrecken (auch EU-Ausländer), ärgern sich Manager und Trainer über die Sonne in Katar und Regen in Spanien. Auch schwelt im Verein ein Streit um die Jugend- und Nachwuchsabteilung, und bei diesem Urteil, in dem besonders auf Jugendarbeit gesetzt werden muß, kann dieses nur negativ sein. Auch der DFB und sonstige Funktionäre, die sich als Sesselpuper hervorgetan haben und auf einmal schneller pupen müssen, schaffen es in ihrer totalen Ratlosigkeit nicht einmal, klar Stellung zu beziehen. Auf einmal soll die Politik Einfluß nehmen - die Verantwortung wird weiter geleitet. Die Musterverträge, die es seit Anfang dieser Saison gibt, haben eine kleine Zusatzklausel. Auf dieser ruhte man sich erstmal aus. Es heißt in dem Vertrag "...werden diese Bestimmungen nach Abschluß dieses Vertrages dahingehend geändert, daß die bisherige Transferentschädigungsregelung teilweise oder ganz entfällt, so verpflichtet sich der Spieler, den Vertrag unter bisherigen Bedingungen fortzusetzen, falls der Verein es wünscht." Nur ist diese Klausel leider nicht gültig. Sie entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Es heißt "falls der Verein es wünscht". Auch Heiko Herrlich wünschte es sich mal, für den BVB Dortmund zu spielen, trotz Vertrages bei Gladbach.
Handlungsbedarf allerorten, der Grundstein für ein Jugendfußballinternat wurde noch nicht gelegt bzw. erdacht. Kooperationsverträge mit anderen Vereinen sind noch in weiter Ferne. St. Pauli stolpert langsam vorwärts im Ablösesystem. Quo vadis St. Pauli?
P.S.: Wetten, daß Paul Caliguiri doch italienischer Abstammung ist und Italiener werden könnte, also rein theoretisch.
GAGChronikJuni 1990: Jean-Marc Bosman gerät mit seinem Club, dem FC Lüttich in Streit.Man kürzt ihm das Gehalt um 60%. Bosman will deshalb zum französischen Zweitligisten Dünkirchen wechseln. Das scheitert an der überhöhten Ablöseforderung von Lüttich. Lüttich entläßt Bosman.August 1990: Bosman verklagt den FC Lüttich und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz, weil man ihn beim Wechsel behinderte. November 1990: Ein belgisches Gericht erlaubt Bosman, ablösefrei nach Frankreich zu wechseln. Dagegen klagt der belgische Verband. Mai 1991: Das Lütticher Berufungsgericht trifft die Grundsatzentscheidung, Bosman dürfe wechseln. Das Gericht ruft danach den EU-Gerichtshof an. Dieses soll Gesetze über die freie Wahl des Arbeitsplatzes in Europa ganz vereinheitlichen. Januar 1992: Bosman kehrt nach Belgien zurück und sein Antrag auf Arbeitslosengeld wird abgelehnt. März 1995: Berufung der UEFA, belgischem Verband und dem FC Lüttich wird abgeschmettert. Juni 1995: Prozeßbeginn vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg. Bosman verlangt Schadenersatz (1.000.000 Dollar). November 1995: Offener Protestbrief der UEFA gegen die mögliche Entscheidung des Gerichtes zugunsten von Bosman. 24. November 1995: FIFA unterstützt UEFA. 15. Dezember 1995: Der EU-Gerichtshof fällt sein Urteil zugunsten von Bosman. Eine Revision ist nicht möglich.
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